ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen LINITY Media House und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Alle von der LINITY Media House angenommenen Aufträge unterliegen den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten durch die Bestätigung des vorgelegten Angebotes oder spätestens mit Erfüllung des Angebots als anerkannt.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von der LINITY Media House erbracht werden.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Alle Angebote der LINITY Media House sind freibleibend.
2.2 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Angebotes/ der Leistungsbeschreibung maßgebend. Die Bestätigung kann auch per Email erfolgen.
2.3 Mündliche oder telefonische Aufträge, Vertragsänderungen- oder Ergänzungen, sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
2.4 Für den Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LINITY Media House. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen LINITY Media House und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn LINITY Media House mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2.5 LINITY Media House erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers.
2.6 Die von LINITY Media House erstellten Leistungsbeschreibungen und Protokolle gelten vom Auftraggeber als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Arbeitswoche Änderungswünsche oder Anmerkungen schriftlich LINITY Media House zukommen lässt.
2.7 LINITY Media House ist berechtigt zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten.
2.8 Aufgrund von gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern von LINITY Media House im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vergeben werden. Soweit genehmigte Fremdleistungen von LINITY Media House im Namen des Auftraggebers vergeben werden, stellt der Auftraggeber LINITY Media House von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
2.9 Im Rahmen von Vorgaben des Auftraggebers hat LINITY Media House Gestaltungsfreiheit.
2.10 Die von LINITY Media House zu erbringenden Leistungen lassen sich je nach Leistungsbeschreibung in vier folgenden Phasen unterteilen: Konzeptions-, Layout-, Umsetzungs- und Änderungsphase. Jede Phase wird in Abstimmung mit dem Kunden abgeschlossen. Das Ergebnis jeder Phase dient als Grundlage für die weitere Leistungserbringung. Abweichende oder ergänzende Anforderungen oder Änderungswünsche zu bereits bestätigten Ergebnissen, können nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, stellt der Auftraggeber Unternehmens- und Produktinformationen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Informationen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung. Diese sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Der Auftraggeber übernimmt damit die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt die peoplegrapher GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
3.2 Entstehende Kosten für die Beschaffung, Erstellung und Anlieferung der Ausgangsmaterialien trägt der Auftraggeber.
3.3 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Leistungserfüllung durch LINITY Media House verpflichtet. Dies umfasst besonders die Prüfung/ Bestätigung der einzelnen unter 2.10 genannten Phasen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von LINITY Media House vorgelegten Abstimmungsunterlagen sorgfältig und fristgerecht zu prüfen und entsprechende Entscheidungen unverzüglich LINITY Media House mitzuteilen.
3.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann LINITY Media House einen entsprechenden Mehraufwand verlangen. Kommt der Auftraggeber nach mehrfacher Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist LINITY Media House dazu berechtigt, eine Abschlagszahlung für alle bereits entstandenen Kosten zu verlangen.
3.5 Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch LINITY Media House aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
3.6 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterial verfügt und diese an LINITY Media House überträgt.
4. Vergütung, Kündigung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die bestätigte Gesamtsumme (netto) des Angebots bezieht sich auf sämtliche Kosten der Leistungserbringung. Es ist für LINITY Media House verbindlich, sofern die Leistung innerhalb der bei Auftragserteilung definierten Leistungsbeschreibungen, Protokollen und Unterlagen erbracht werden kann. Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen von LINITY Media House für die beteiligten Leistungsgruppen.
4.2 Die im Angebot genannten Preise von LINITY Media House sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Wechselkurs vom Tag des Angebots. Verändert sich der Wechselkurs während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1%, kann LINITY Media House die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsanspruch des Kunden besteht nicht.
4.3 In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
4.4 Hat LINITY Media House im Angebot die voraussichtlich entstehenden Kosten kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird LINITY Media House den Auftraggeber darauf, unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Kostenvolumens, hinweisen. LINITY Media House ist lediglich dann verpflichtet, dem Auftraggeber explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Die zusätzlichen Kosten gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 4 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch LINITY Media House, widerspricht. Im Falle, dass LINITY Media House das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Arbeitgebers versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.
4.5 Mit den auf dem Angebot benannten Kosten, werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Kosten abgegolten sind, kann LINITY Media House gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen, Reisekosten Auslagen.
4.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Angebotskosten nicht zwangsläufig enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von LINITY Media House zurückzuführen sind.
4.7 Wird ein Drehtermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat LINITY Media House Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
4.8 Kündigt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vorzeitig, ohne dass die Kündigung durch LINITY Media House zu verantworten ist oder tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann LINITY Media House, den entstandenen Schaden geltend machen.
4.9 Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen Vergütung für LINITY Media House, die auch in einem monatlichen Retainer bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.10 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen nicht anderes ergibt, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4.11 Nach Beauftragung kann LINITY Media House aus der Auftragssumme einen angemessenen Vorschuss anfordern, mindestens jedoch 33% der vereinbarten Vergütung. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann LINITY Media House vom Vertrag zurücktreten.
4.12 Für in sich abgeschlossenen Teile eines Auftrages, ist LINITY Media House berechtigt, für die erbrachten Leistungen Zwischenrechnungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit einer Zwischenrechnung mehr als 10 Tage in Verzug, kann LINITY Media House vom Vertrag zurücktreten.
4.13 Nach Auftragserfüllung und finaler Abnahme erstellt LINITY Media House eine Schlussrechnung, in der sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug und ohne Vorlage von Nachweisen zahlungsfällig.
5. Steuern, Fremdleistungen
5.1 Für den Fall, dass bei ausländischen Zulieferern oder Subunternehmern Umsatzsteuer anfällt, die LINITY Media House im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens erstattet bekommt, hat der Kunde LINITY Media House von der ausländischen Umsatzsteuer freizustellen. Die Bruttorechnung des ausländischen Zulieferers oder Subunternehmers wird dem Kunden als Nettopreis in Rechnung gestellt. LINITY Media House bezahlt dem Kunden nach Durchführung des Vorsteuer- Vergütungsverfahrens die Vorsteuer unverzüglich insoweit zurück, als sie erstattet wurde. Der Kunde hat LINITY Media House von ausländischen Quellensteuer (z. B. der indischen Withholding Tax) freizustellen, unabhängig davon ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich ist oder nicht. Die Quellensteuer wird dem Kunden als Nettopreis weiterberechnet. Im Falle der Erstattung wird LINITY Media House unverzüglich den Erstattungsbetrag an den Kunden zurückzahlen.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 LINITY Media House haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
6.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
6.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangeln besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn LINITY Media House hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
6.4 LINITY Media House gewährleistet nicht den Erfolg seiner Beratungsleistungen.
6.5 Für die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte, Dateien, Unterlagen etc. sowie die von ihm bereitgestellten Leistungen und Mitwirkenden und drehen Verwertung in den Leistungen von LINITY Media House steht LINITY Media House nicht ein.
6.6 Die Haftung für Datenverlust wird auf den auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
6.7 Alle von LINITY Media House erstellten Vorschläge, Entwürfe werden dem Auftraggeber vorgelegt. Nach eingehender Prüfung und Freigabe dieser Vorschläge, Entwürfe von Auftraggeberseite, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.
6.8 Soweit die Haftung von LINITY Media House ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Geheimhaltungspflicht
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt werdende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von LINITY Media House sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne sein Verschulden bekannt werden.
7.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilgen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird.
7.3 Verletzt der Auftraggeber oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so hat er LINITY Media House eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Netto- Auftragsvolumens, mindestens jedoch € 30.000 zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn er, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilgen die Verletzung der Schweigepflicht nicht zu vertreten hat.
8. Aufbewahrungspflicht von LINITY Media House
8.1 Nach Beendigung des Auftrags ist es LINITY Media House freigestellt, sämtliche mit dem Projekt zusammenhängende Unterlagen, Dateien oder sonstige Dokumente, die selbst erstellt oder vom Auftraggeber überlassen wurden, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe/ Rückgabe oder zur Vernichtung/ Löschung besteht nicht.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
9.1 An allen kreativen Leistungen von LINITY Media House werden dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte, erst nach vollständiger Bezahlung eingeräumt.
9.2 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht gestattet.
9.3 Angelieferte Werke von LINITY Media House dürfen nicht, ohne die ausdrückliche Zustimmung von LINITY Media House, verändert oder auf andere Art und Weisen bearbeitet werden.
9.4 Bei dem Verstoß gegen die hier benannten Urheber- und Nutzungsrechte
10. Schlussbestimmung
10.1 Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
10.2 LINITY Media House ist jedoch dazu berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berüht dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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